Familienrechtspsychologische Begutachtung

Als Sachverständige erstelle ich für Familiengerichte Gutachten in Kindschaftsrechtssachen, insbesondere bei familiengerichtlichen Auseinandersetzungen von Eltern zum Sorge- und Umgangsrecht, aber auch bei Fragen nach der Erziehungsfähigkeit von Eltern und eventuellen Kindeswohlgefährdungen. Auftraggeber ist immer das Gericht. Wenn der Richter/die Richterin mir neben dem Auftrag einer Empfehlung zur gerichtlichen Entscheidung zusätzlich den Auftrag erteilt, auf eine einvernehmliche Regelung hinzuwirken, bemühe ich mich nach der diagnostischen Einschätzung des Konflikts (entscheidungsorientierte Diagnostik) darum, dass die Eltern ein gemeinsames Konzept zur künftigen Sorge- bzw. Umgangsrechtsgestaltung erarbeiten (Intervention). Richtschnur ist dabei immer das Kindeswohl.

Mir ist wichtig, die Belastung für die Familienmitglieder so gering wie möglich zu halten und die Begutachtung sowohl gründlich als auch zügig durchzuführen. Eine familiengerichtliche Begutachtung umfasst Gespräche mit den Beteiligten (Erwachsenen und Kindern), Verhaltens- und Interaktionsbeobachtungen in der psychologischen Praxis und im häuslichen Umfeld, manchmal werden auch psychologische Testverfahren eingesetzt und Interviews mit Außenstehenden geführt, sofern die Beteiligten damit einverstanden sind und mich von der mir obliegenden gesetzlichen Schweigepflicht entbinden. Die Mitwirkung an der Begutachtung ist freiwillig. Der Prozeß der Begutachtung und ihre Ergebnisse werden in Form eines schriftlichen Gutachtens festgehalten. Das Gericht gibt an jeden Verfahrensbeteiligten eine Ausgabe des Gutachtens weiter.

Regelmäßige Weiterbildung und Supervision dienen dazu, die Qualität meiner Gutachten zu gewährleisten. Nach einer umfangreichen fachlichen Überprüfung hat mich die Psychotherapeutenkammer NRW im Jahr 2016 in die Sachverständigenliste Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen (www.ptk-nrw.de).